Landberatung Lüneburg e. V.
Die Dokumentation der Arzneimittelanwendung ist für das 1. HJ 2020 bis zum 14.07.2020 zu erledigen. Die Datenmeldung muss durch den Betriebsleiter oder den Hoftierarzt elektronisch über HI-Tier durchgeführt werden. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) müssen Mastbetriebe (Geflügel, Rind, Schwein) den Antibiotikaeinsatz dokumentieren und melden, welche im Durchschnitt eines Halbjahres mehr als folgende Bestände halten:
- 20 Mastkälber bis zum Alter von 8 Monaten
- 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
- 250 Ferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg
- 250 Mastschweine mit einem Gewicht von über 30 kg
- 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen
- 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen
Grundsätzlich muss die Bestandsveränderung (auch bei Null-Meldung) gemeldet werden. Sollte in einem Halbjahr die Bestandsuntergrenze nicht überschritten werden, muss bei HI-Tier die Nutzungsart auf „Nicht mitteilungspflichtig“ geändert werden.
Die Tierhalterversicherung muss auch bis zum 14.07.20 zum VIT Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden geschickt werden. Das Formular ist unter HI-Tier / TAM Daten / Tierhalter Versicherung Niedersachsen herunterzuladen.