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Umtausch Führerscheine – Klasse T nicht vergessen

Alle Personen, die vor dem 19. Januar 2013 den Führerschein erworben haben, müssen diesen in den nächsten Jahren umtauschen. Bei der Umtauschaktion sollten die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen unbedingt die Klasse T beantragen.

Der Führerscheinumtausch ist in Deutschland nach verschiedenen Fristen gestaffelt. Für Personen mit den Geburtsjahren von 1953 bis 1958 ist der Stichtag schon der 19. Januar 2022. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Personen den einheitlichen EU-Führerschein erhalten haben. Folgende Fristen sind zu beachten:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953:                                Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958:                       Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964:                       Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970:                       Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später:                  Umtausch bis 19. Januar 2025

Den gesamten Artikel der LWK Niedersachsen sehen Sie hier.

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