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Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa/BDA-Übersicht zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Kontext der Covid19-Pandemie

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Am 18.06.2020 ist die von dem BMI erlassene Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30.09.2020 und regelt, daß Ausländer, die sich am 17.03.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17.03.2020 bis zum 18.06.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum eingereist sind und sich am 30.06.2020 im Bundesgebiet aufhalten, vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist diesen Personen bis zum 30.09.2020 gestattet.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der beigefügten Verordnung.

Die BDA hat die anliegende Übersicht zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Kontext der Covid19-Pandemie zur Verfügung gestellt, um Unternehmen auf einfache Art und Weise über aufenthaltsrechtliche Fragen informieren zu können.

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