Nach erfolgter Wirkstoffgenehmigung dürfen auch in 2024 weiterhin glyphosathaltige Mittel zur Vorbereitung der Mulchsaatflächen vor Sommerungen eingesetzt werden.
Auch wenn momentan noch nicht wirklich an eine Befahrbarkeit zu denken ist, sollten Sie jedoch Ihre Flächen begutachten und entscheiden ob ein Glyphosateinsatz vor Rüben oder Mais notwendig ist:
– häufig sind die Böden wassergesättigt und es stellt sich momentan die Frage in welcher Intensität eine Bodenbearbeitung in den kommenden Wochen überhaupt stattfinden kann. Eventuell ist ein Glyphosateinsatz zur Beseitigung von Altverunkrautung auf einigen Flächen besser geeignet, um die Bodenstruktur vor der Saat zu erhalten. In vielen Fällen wird dann eine flache Bodenbearbeitung mit Schmalscharen zum Belüften und anschließender Saatbettbereitung ausreichen.
– Zwischenfrucht-Senf ist nach den Frösten im Januar in der Regel sicher abgefroren.
– Beim Ölrettich sollten Sie hingegen kontrollieren, ob die Wurzel noch intakt ist, denn häufig ist hier nur der Spross abgefroren. Ebenso ggf. Altrapsauflauf.
– Wenn allgemein ein stärkeres Auftreten mit Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz oder größeren Unkräutern zu beobachten ist, sollte ein Glyphosateinsatz erfolgen. (Auszug aus dem Rundschreiben)
Autor: Beratergemeinschaft Hildesheimer Land e. V.
15.02.2024