Wichtige Infos zur Nmin-Beprobung
In den roten Gebieten muss vor der ersten Düngung mit einer eigenen Probenahme die Höhe des verfügbaren Stickstoffs (Nmin) ermittelt werden. Die Verwendung von Richtwerten ist dort nicht zulässig.
Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit (gleiche Hauptbodenart, gleiche Vor- und Hauptfrucht) erfolgen.
- Nmin-Probenahmetiefe bei allen Kulturen: 0-90 cm in drei Schichten (0-30, 30-60, 60-90 cm)
- Bei flachgründigen Böden und/oder drainierten Flächen Probenahme in nur 0-60 cm zulässig: Der Wert von 60-90 cm ist den Richtwerten der LWK zu entnehmen.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Grünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau.
Frühestmögliche Probenahmetermine:
Winterungen: 01.01.
Frühe Sommerungen: 15.02.
Späte Sommerungen: 15.03.
Diese Ausführungshinweise gelten in gleicher Weise für die eigenständige Nmin-Beprobung in grünen Gebieten.
Autor: Beratergemeinschaft Hildesheimer Land
11.12.2023