Am 21.04.2021 trat nach fünfjähriger Übergangsfrist das neue EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law – AHL) in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erinnerte kürzlich an die Änderungen für Tierhaltende. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht enthält unter anderem erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Diese sind CC-relevant!
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Autor: LWK Niedersachsen
08.08.2022