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Bestands- und TAM-Meldung

Die Bestandsmeldungen zum Stichtag 01. Januar, sowie die Meldung der eingesetzten Antibiotika im 2. Halbjahr 2023 müssen im Zeitraum zwischen dem 01.01. bis zum 14.01.2024 in der HiT-Datenbank erfolgen. Grundsätzlich muss die Bestandsveränderung (auch bei Null-Meldung) gemeldet werden. Sollte in einem Halbjahr die Bestandsuntergrenze nicht überschritten werden, muss bei HI-Tier die Nutzungsart auf „Nicht mitteilungspflichtig“ geändert werden. Meldepflichtig ist, wenn folgende Stückzahlen im Durschnitt des Halbjahres überschritten werden:

Zusätzlich ist jeder Tierhalter verpflichtet den Tierbestand am 03. Januar (Stichtag) eines jeden Jahres der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Die Stichtagsmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem 03. Januar (also spätestens am 17. Januar) bei der Tierseuchenkasse vorliegen.

 

Autor: LUB Zeven e.V.

22.11.2023

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