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Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung – Wie ist der Stand?

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde am 23. August 2023 veröffentlicht. Es sieht fünf Haltungsformen vor und bezieht sich vorerst auf die Schweinemast. Der Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio soll begleitend über ein Bundesprogramm gefördert werden. Dieses liegt der EU zur Notifizierung vor. Wie sehen die Entwürfe des Förderprogramms aus?

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht die 5 Haltungsformen

  1. Stall – gesetzlicher Mindeststandard
  2. Stall plus Platz – mehr Platz und Strukturierung der Buchten. Diese Stufe kommt den Kriterien der LEH-Haltungsform 2 (Initiative Tierwohl, ITW) am nächsten und hier ist zukünftig eine Anpassung geplant, so dass die Kriterien der LEH-Haltungsorm 2 mit der der staatlichen Haltungsform 2 gleich geschaltet werden sollen.
  3. Frischluftstall – dauerhafter Kontakt zu Außenklima, mehr Platz
  4. Auslauf/Weide – Auslauf- oder Freilandhaltung
  5. Bio – Anerkennung nach EU-Ökoverordnung (EU 2018/848)

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: LWK Niedersachsen

14.09.2023

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