Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde am 23. August 2023 veröffentlicht. Es sieht fünf Haltungsformen vor und bezieht sich vorerst auf die Schweinemast. Der Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio soll begleitend über ein Bundesprogramm gefördert werden. Dieses liegt der EU zur Notifizierung vor. Wie sehen die Entwürfe des Förderprogramms aus?
Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht die 5 Haltungsformen
- Stall – gesetzlicher Mindeststandard
- Stall plus Platz – mehr Platz und Strukturierung der Buchten. Diese Stufe kommt den Kriterien der LEH-Haltungsform 2 (Initiative Tierwohl, ITW) am nächsten und hier ist zukünftig eine Anpassung geplant, so dass die Kriterien der LEH-Haltungsorm 2 mit der der staatlichen Haltungsform 2 gleich geschaltet werden sollen.
- Frischluftstall – dauerhafter Kontakt zu Außenklima, mehr Platz
- Auslauf/Weide – Auslauf- oder Freilandhaltung
- Bio – Anerkennung nach EU-Ökoverordnung (EU 2018/848)
Den gesamten Artikel sehen Sie hier.
Autor: LWK Niedersachsen
14.09.2023