Biogasanlagen sind im Gegensatz zu Wind und Solar in der Lage, den Strom flexibel und bedarfsgerecht an den Markt zu bringen.
Die Bundesregierung handelt nun endlich und will die gesetzlichen Begrenzungen für die Stromerzeugung aus Biogas lockern. Ziel des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes ist, dass die Biogaspotentiale zur Stromerzeugung im Winter voll ausgenutzt werden können, um befürchtete Engpässe am Strommarkt möglichst zu vermeiden.
Flankierend müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass die Biogasanlagenbetreiber genehmigungsrechtlich in die Lage versetzt werden, die Gasproduktion zu steigern. Hier ist Eile geboten!
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Autor: Landvolk Niedersachsen
19.09.2022