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Störfall-Verordnung – Biogasanlagen

Industrieunfälle mit gefährlichen Stoffen können schwerwiegende Folgen haben, wie u. a. die Unfälle in Seveso, Bhopal und Enschede zeigen.

Im deutschen Recht regelt die Störfall-Verordnung, wie solche Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu begrenzen sind. In Betriebsbereichen, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind oder sein können, sind sowohl hohe technische als auch organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Betroffen sind beispielsweise Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von chemischen Stoffen und Erzeugnissen sowie Biogasanlagen. In Niedersachsen gilt darüber hinaus noch das Niedersächsische Störfallgesetz.

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Darüber hinaus müssen im Rahmen der „Information der Öffentlichkeit“ bestimmte Informationen schriftlich und im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die schriftliche „Information der Öffentlichkeit“ soll gewährleisten, dass auch Personen ohne Zugang zum Internet auf die Informationen („analog“) zugreifen können.

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02.11.2023

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