Suche
Close this search box.

Feldlagerung von Mist, Geflügelkot und Silage

Am 18.10.2022 wurde die neue Verordnung über Anforderungen an Feldmieten, der sog. „Niedersächsischen Feldmieten-Verordnung“, veröffentlicht. Erstmals werden auch die Bedingungen für Gärreste und abgepressten Wirtschaftsdünger genauer definiert.

Demnach dürfen Stoffe nur so gelagert werden, dass das Grundwassers und oberirdischer Gewässer nicht verunreinigt werden. Bei unsachgemäßer Zwischenlagerung von Misten und Geflügelkot kann es zu solchen Verschmutzungen kommen. Daher ist die Zwischenlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich keine Alternative zur ortsfesten Lagerung und entbindet nicht von der Verpflichtung einer befestigten Dungplatte.

Grundsätzlich muss man zwischen einer Bereitstellung (bis zu 14 Tage, bei unvorhersehbaren Ereignissen auch länger) und einer Zwischenlagerung (bis zu 6 Monate) unterscheiden.

 

Wesentliche Neuerungen:

Der Zeitraum der „Bereitstellung“ wurde auf 4 Tage verkürzt (bisher 14 Tage)! Bei Eintreten eines un- vorhersehbaren Ergebnisses (z.B. aufgeweichte Böden infolge von Niederschlägen), muss die Bereitstel- lung beendet werden, sobald es möglich ist.

Feste Wirtschaftsdünger und einige feste Gärreste dürfen bis zu 2 Monate gelagert werden, wenn der TS-Gehalt bei Beginn der Lagerung min. 25 % beträgt. Nicht gelagert werden dürfen Gärreste aus Kofermentanlagen und Gärreste aus Abfallanlagen, in denen z.B. Grünschnitt oder der Inhalt der Bioton- ne vergoren wird. In der Praxis liegen die TS-Gehalte zum Teil unter 25 %, sodass dann nur eine Be- reitstellung von 4 Tagen erlaubt ist.

Jedes Lager von festen Wirtschaftsdüngern ist vollständig mit einer wasserundurchlässigen Folie ab- zudecken. Einzig Festmist kann auch mit Vlies oder einer 20 cm Strohschicht abgedeckt werden.

Bei Silagelagerung im Feld muss die Schnittkante nach jeder Entnahme mit einer wasserundurchlässi- gen Folie abgedeckt werden.

Eine Lagerung von Mist, Gärresten oder ähnlichem darf in Kernzonen (Schutzzone II) von Wasser- schutz- und Heilquellenschutzgebieten nicht erfolgen.

 

Die Bioabfall-VO regelt die Zeit der Bereitstellung mit max. 14 Tagen. Die neue Feldmieten-VO weicht davon ab und regelt die Zeit der Bereitstellung mit max. 4 Tagen.

Auszug aus dem Rundschreiben – weitere Fragen beantwortet Ihnen Ihr Berater vor Ort

Autoren: Landberatung Hameln-Holzminden e. V. und VuB-Ring Deister/Leine e. V.

27.09.2023

Spezialist für Tierhaltung finden

Get my current location

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden