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Mitteilungspflicht zur Antibiotika-Minimierung in Niedersachsen

Der Umfang der Mitteilungspflichten für die Tierhalter umfasst seit 2023 lediglich Angaben zum mitteilungspflichtigen Tierbestand. Diese sind jeweils für das vergangene 1. Halbjahr bis zum 14. Juli bzw. für das 2. Halbjahr bis zum 14. Januar in der HI-Tier-Datenbank im „Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“ unter „Eingabe Nutzungsart“ zu machen. Seit 2023 nicht mehr geltende Nutzungsart-Unterteilungen wie z.B. „Mastrinder bis 8 Monate“ sind mit der Eintragung des Gültigkeitsendes (31.12.2022) zu beenden. Eine Anleitung zu diesen Meldungen erhalten Sie hier:

Wurden im jeweiligen Halbjahr keine Antibiotika angewendet, so besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung des Tierbestandes und der Bestandsveränderungen. In diesem Fall ist vom Tierhalter eine „Nullmeldung“ vorzunehmen. Den Button „Eingabe Nullmeldung“ finden Sie ebenfalls im „Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“.

Für Mitteilungen über die Anwendung von Antibiotika seit dem 01.01.2023 ist der behandelnde Tierarzt verantwortlich.

Mitteilungspflichtige Tierbestände seit 01.01.2023

Autor: Landberatung Lüneburg e.V.

12.12.2023

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