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Mutterschaf- bzw. Mutterkuhprämie

Tiere, die nicht mehr im Bestand sind, für die aber die Mutterschaf- oder Mutterkuhprämie beantragt wurde (Tierliste siehe letzte Seite des Antragsausdrucks), müssen innerhalb von 7 Tagen durch den Antragssteller in ANDI per Änderungsantrag gemeldet werden. Wenn für die abgehenden Tiere ein Ersatz möglich ist, muss auch diese Änderung innerhalb von 7 Tagen per Änderungsantrag erfolgen. Entscheidend ist der Haltungszeitraum vom 15.05.2023 bis zum 15.08.2023.

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

22.06.2023

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