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Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM-Datenbank) – Meldepflicht

Für das zweite Halbjahr 2023 (2023/II), d.h. den Zeitraum 1.07.2023 bis 31.12.2023 müssen Meldepflichtige Betriebe die Datenmeldung bis zum 14.01.2024 durchgeführt haben.

Zu melden sind Anfangsbestand und Bestandsveränderungen sowie ggf. eine Nullmeldung, wenn kein Antibiotikaeinsatz stattfand. Die Antibiotikameldung erfolgt seit dem Erfassungshalbjahr 2023/I, also ab dem 01.01.2023, durch die Tierärzte (außer Nullmeldung).

Bei den Rindern gibt es die Möglichkeit, den Anfangsbestand sowie die Zu- und Abgänge anhand eines Vorschlages aus dem Bestandsregister der Rinderdatenbank zu übernehmen. Hierzu muss zuerst das Tierarzneimittel-Modul im Hauptmenü der HIT-Datenbank ausgewählt werden. Anschließend 2 gelangt man über den Button „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO Meldungen für Rinder“ in eine Eingabemaske, in der nun ausgewählt werden kann, um welchen Betriebstyp es sich handelt. Milchviehhalter klicken den Betriebstyp „Milchkuhhaltung (entweder ohne oder mit zugegangenen Kälbern) an und dann auf „Anzeigen“. Die Tabelle, die daraufhin angezeigt wird, muss mit dem Button „Ändern/Speichern“ abgespeichert werden, sodass der Anfangsbestand sowie die Zu- und Abgänge in die Hi-Tier Antibiotika-Datenbank übernommen werden.

 

Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.

09.01.2024

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