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Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz tritt in Kraft

Am 23.08.2023 wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/220/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Es trat am 24. August 2023 in Kraft. Damit müssen Mastschweinebetriebe innerhalb eines Jahres, bis zum 24.08.2024, ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Vorher müssen allerdings die Bundesländer noch die jeweils zuständige Behörde bestimmen sowie die konkrete, schriftliche/elektronische Meldemöglichkeit im Sinne dieses Gesetzes zur Verfügung stellen.

 

Update 31.08.2023:

Korrektur:

Bei der Übergangsfrist wurde irrtümlich das Datum 24.08.2024 genannt, bis zu dem die Tierhalter ihre Haltungsform der zuständigen Behörde melden müssen. Allerdings beträgt die Übergangsfrist nicht genau 12 Monate, sondern ist in der exakten Formulierung so definiert, dass sie bis zum „ersten Tag des zwölften auf das In-Kraft-Treten des Gesetzes folgenden Kalendermonats“ geht. Damit läuft die Übergangszeit nur bis zum 01.08.2024.

 

Autor: Landvolk Niedersachsen

29.08.2023

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