Aktuelle Fachartikel
Neues aus allen Bereichen

Tabellen und Berechnungshinweise zur 170-N-Grenze gemäß Düngeverordnung
Im Downloadbereich dieses Artikels finden Sie Tabellen mit Anfallzahlen für Nährstoffe, Gülle, Mist und Jauche sowie Hinweise zur Berechnung der

Umstellung auf digitale Beitragsmeldung: Das ändert sich für Privatversicherte und Arbeitgeber
Ab dem 01.01.2026 tritt das neue Verfahren zum elektronischen Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung

Sozialversicherungsbeiträge – Beitragsfälligkeitstermine für 2026
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist, in voraussichtlicher Höhe der

TAM
Die Meldung des Antibiotikaeinsatzes sowie des Tierbestandes für das 2. HJ 2025 sind bis zum 14.01.2026 in der TAM-Datenbank zu

Tierbestandsmeldungen
Denken Sie an die Meldung ihres Tierbestandes mit dem Stichtag 01.01.2026 an die TSK sowie die Stichtagsmeldung ihres Tierbestandes in

Marktdaten 2025 – Zahlen, Daten und Fakten zum Ökolandbau in Niedersachsen
Die Marktdaten sind eine jährlich im Herbst erscheinende Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Ökolandbau Niedersachsen (KÖN), die über alle wichtigen Zahlen und

Tierseuchenkassenbeiträge (TSK) 2026
Die Tierseuchenkassenbeiträge werden für 2026 teilweise erneut deutlich angehoben: 11.12.2025 Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Zeven e.V.

Wirtschaftsdüngermeldungen / betriebliche N-Obergrenze (170N)
Zum Jahresende hin ist es empfehlenswert die betriebliche N-Obergrenze (170N Grenze) einmal zu überprüfen, damit es nicht zu einer Überschreitung

Schlagdokumentation
Die Aufzeichnungspflicht für den Pflanzenschutz sollte jetzt nach dem Abschluss der Feldarbeiten vervollständigt werden. Fehlende, nicht vollständige oder nicht richtige

Elektronische Patientenakte – Inhalte der ePA-App bis Jahresende übernehmen
Um die ePA-App der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auch im nächsten Jahr weiter nutzen zu können, müssen

Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen
Im Rahmen der Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges wurden Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen festgelegt. Zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile besteht ein Anspruch

Meldungsabgleich zum 31.12. durchführen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres einen