Aktuelle Fachartikel
Neues aus allen Bereichen

Düngebedarfsermittlung Frühjahr 2025
Vor der ersten Düngung im Frühjahr muss die Düngebedarfsermittlung für das Düngejahr 2025 erstellt sein. Für alle Betriebe, die auch

Auszahlung der Prämien 2024
Momentan sind folgende Auszahlungstermine für die verschiedenen Prämien des Jahres 2024 in Planung. Allerdings wie immer zu diesem Zeitpunkt: Alle
Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln
In diesem Artikel finden Sie die Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten

Gemengeanbau mit Mais bleibt Notfalllösung
Aus förderrechtlicher Sicht unterbricht der Gemengeanbau mit Mais eine reine Selbstfolge von Mais. Die Vorgaben von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel), wonach

Förderung Herdenschutzzäune
Die aktuelle Richtlinie Wolf zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen wird zum 31.12. auslaufen. Aktuell ist die neue Richtlinie noch in Bearbeitung,
Förderprogramm Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung
Landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen, die aus der Tierhaltung aussteigen oder ihren Tierbestand abstocken möchten, können in Niedersachsen eine Förderung zur

Berechnung der 170 kg N-Grenze 2024
Die Berechnung der 170 kg N-Grenze muss jeder meldepflichtige Betrieb ebenfalls in ENNI durchführen. Benötigte Daten für die Berechnung der

Höfeordnung ab 2025
Der Bundestag hat die neue Höfeordnung ab 2025 beschlossen. Die gesetzliche Abfindung fällt damit in Zukunft oft deutlich höher aus,

SVLFG: Vertreterversammlung traf weitreichende Beschlüsse
Die Vertreterversammlung der SVLFG verabschiedete am 13. November die Jahresrechnung 2023, beschloss den Haushalt 2025 und entschied über den neuen

Gänse – Honorierung von Rastspitzen
Es besteht die Möglichkeit, in Vogelschutzgebieten entsprechende Rastereignisse zu melden. Die Meldung von Fraßereignissen kann ausschließlich bei der Bewilligungsstelle Aurich

Rückschnitt von Hecken und Gehölzen: Was Landwirte beachten müssen
In der freien Landschaft dürfen Hecken und Büsche aus artenschutzrechtlichen Gründen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28.

GLÖZ 8 – keine Pflichtstilllegung ab 2025
Die Verpflichtung, 4% Ackerfläche stillzulegen (GLÖZ 8), entfällt ab 2025. Auch der Ersatz der Brache über 4 % Leguminosen bzw.